Tel. 01 226 44 84
Muttermal entfernen in Wien – operative Dermatologie & Hautchirurgie

Operative Entfernung eines Basalzellkarzinoms
(vor OP und 10 Tage nach OP)
10 Tage nach Entfernung des störenden Muttermals mittels Laser
Detaillierte und persönliche Behandlungmöglichkeiten definieren.
Operative Dermatologie & Hautchirurgie in Wien
Die operative Dermatologie zählt zu den Schwerpunkten der Praxis am Kärntner Ring. Unser erfahrenes Team führt ambulante Hautoperationen nach modernsten medizinischen Standards und mit besonderem Augenmerk auf Funktion und Ästhetik durch.
Wir entfernen Muttermale, Hautveränderungen und Hauttumoren fachgerecht und schonend. Dazu zählen sowohl ästhetisch störende Muttermale, Warzen und gutartige Hautveränderungen als auch die operative Behandlung von weißem Hautkrebs (Basaliom, Plattenepithelkarzinom) und schwarzem Hautkrebs (Melanom).
Dr. Kaan Harmankaya, Dr. Sophie Hammerer und Dr. Gregor Holzer verfügen über besondere Erfahrung in der laserassistierten und minimalinvasiven Entfernung ausgewählter Hautveränderungen. Auch komplexe dermatologisch-chirurgische Eingriffe werden in unserem modern ausgestatteten Eingriffsraum ambulant durchgeführt.
Die Nahtentfernung erfolgt – abhängig von der Körperregion – in der Regel 7 bis 12 Tage nach dem Eingriff. Sämtliche entnommenen Gewebeproben werden zur feingeweblichen Untersuchung an unser spezialisiertes Partnerlabor PathoLab übermittelt, wo OA Dr. med. Alexander Stella die histopathologische Beurteilung persönlich durchführt.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den Möglichkeiten der Muttermalentfernung, Hautkrebschirurgie, Laserchirurgie und operativen Dermatologie und erstellen einen individuell auf Ihren Befund abgestimmten Behandlungsplan.
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Behandlungsvideos:
Kosten
Das Honorar für operative Entfernung beträgt ab € 250,–.
Medizinische Leistungen werden automatisch an Ihre gesetzliche Krankenversicherung übermittelt. Je nach Versicherungsträger erhalten Sie einen variablen Anteil der Behandlungskosten rückerstattet.
Wir bitten um Verständnis, dass Terminabsagen oder -verschiebungen – unabhängig der Gründe – spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen müssen. Erfolgt eine Absage oder Terminverschiebung nicht fristgerecht, behalten wir uns vor, das vollständige Honorar in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
















